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Willkommen bei unserer

Datenschutzagentur

Das neue Datenschutzgesetz trat nun endgültig zum 28. Mai 2018 in Kraft und es lässt wenig Spielraum dies weiter zu umgehen.
Das neue Datenschutzgesetzt ist so intelligent aufgebaut, dass es Niemand mehr ignorieren kann. Bislang war es eher unwahrscheinlich, dass die Behörden Kontrollen in den Unternehmen in Bezug auf Datenschutz durchgeführt hatten. Werden jedoch nun die gesetzlichen Bestimmungen nicht umgesetzt, ist definitiv mit einer Bestrafung zu rechnen. Deshalb ist es für jedes Unternehmen unabdingbar bzw. Pflicht, einen Datenschutzbeauftragten zu bestimmen.
Dies können Sie durch interne Mitarbeiter oder durch externe Datenschutzberater vornehmen.
In Unternehmen mit mehr als 20 Mitarbeitern, die mit personenbezogenen Daten umgehen, ist ein Datenschutzbeauftragter Pflicht. Auch beim Umgang mit besonders sensiblen Daten ist ein Datenschutzbeauftragter im Unternehmen Pflicht.

Datenschutz für kleine und mittere Unternehmen

Leistungspakete

Basis

  • für niedrige
  • Datenschutzanforderungen
Erfahren Sie mehr

Standard

  • für mittlere
  • Datenschutzanforderungen
Erfahren Sie mehr

Mittel

  • für höhere
  • Datenschutzanforderungen
Erfahren Sie mehr
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